Beratung vor der Gründung

Für den Schritt in die Selbstständigkeit sollten einige Aspekte beachtet werden. Hierunter fallen zum Beispiel die Erstellung eines Businessplanes, rechtliche Schritte zur Firmengründung und die Beschaffung von Kapital für Ihr Vorhaben. Für diese Überlegungen bietet es sich an, dass Sie sich durch einen erfahrenden Berater für die Firmengründung beraten lassen. Leider kann die Gründungsperspektive Sie nicht kostenfrei beraten. Jedoch bieten wir mehrere Optionen an, über die Sie die Beratungskosten anteilig oder sogar vollständig gefördert bekommen. Seit Ende 2015 ist die Gründungsperspektive als Weiterbildungsträger zertifiziert. Demzufolge kann die Beratung mittels Aktivierungsgutschein (§ 45 (1) S. 1 Nr. 4 SGB III) durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder ähnlicher Stellen übernommen werden. Grundsätzlich bieten wir hierüber ein Seminar und drei Formen der Einzelberatung an. Das Seminar kann in Kombination mit einer der Einzelberatungen belegt werden. Formen und Umfang der Beratungen

  • Existenzgründungsseminar
    • 4 bis 10 Teilnehmer
    • 3 Termine a 6 Zeitstunden, inklusive zwei Pausen
    • Kursunterlagen werden gestellt
 
  • Einzelberatung für Existensgründer
    • maximal 10 Stunden
    • Termine werden individuell vereinbart
     
  • Einzelberatung für Existenzgründer, die ein Darlehen benötigen
    • maximal 20 Stunden
    • Termine werden individuell vereinbart
     
  • Einzelberatung für Existenzgründer, mit einer Formulierungsunterstützung
    • insbesondere für Firmengründer, die keine guten Deutschkenntnisse aufweisen können
    • maximal 30 Stunden
    • Termine werden individuell vereinbart

Wenn Sie sich für die möglichen Inhalte der von der Gründungsperspektive angebotenen Planung der Firmengründung mit Hilfe eines Aktivierungsgutscheins interessieren, dann klicken Sie auf den unten hinterlegten Flyer. Alternativ bieten viele Bundesländer oft eigene Förderprogramme an, die eine anteilige Übernahme vom Beratungshonorar eines Unternehmensberaters / Existenzgründungsberaters vorsieht, um Sie auf den Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Da der Tätigkeitsschwerpunkt der Gründungsperspektive in NRW liegt, wird nun das Fördermodell vom Land NRW beschrieben. Das Land NRW fördert gründungsinteressierte Personen vor der Aufnahme einer vollerwerblichen Selbstständigkeit, Übernahme einer bestehenden Firma oder Beteiligung an einer Firma (mindestens 50%) über das „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)“. Dieses Beratungsprogramm umfasst zwei Bereiche. Diese Bereiche sind zum einen eine reine Einzelberatung und zum anderen eine kombinierte Kleingruppen- und Einzelberatung, welche als Zirkelberatung bezeichnet wird. Bevor hier auf die beiden Bereiche eingegangen wird, wenden wir uns den allgemeinen Bedingungen zu.

  • Gefördert werden Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung, deren Ziel die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder die mehrheitliche Beteiligung an einem Unternehmen mit mindestens 50 % des gezeichneten Kapitals als selbstständiger Vollexistenz zugrunde liegt.
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf die
  • Beratung zur Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen
  • letzte Beratung gemäß „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)“ liegt mindestens fünf Jahre zurück
  • Es handelt sich um eine ergebnisoffene Beratung, d.h. auch wenn nach der Beratung die geplante Existenzgründung nicht mehr durchgeführt wird, ist dies kein Widerspruch zu der erhaltenden Förderung. Also wird auch nicht die Förderung zurückgezogen.
 
  • (1) Zirkelberatung
    • i.d.R. vier Teilnehmer, maximal sechs Teilnehmer
    • jeder Teilnehmer erhält vier Einzelberatungsstunden
    • pro Teilnehmer werden vier Gruppenberatungsstunden durchgeführt, d.h. bei vier Teilnehmer sind dies 16 Gruppenberatungsstunden
    • die Beratungszeit ist im vollen Umfang in Anwesenheit der zu beratenden Personen durchzuführen
    • jeder Teilnehmer zahlt für ein Tagewerk
    • Zuschuss 50 %, maximal 400 €
    • Zuschuss 90 %, maximal 720 €; Eigenanteil 80 €; wenn die gründungsinteressierte Person eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
    • im Bezug des ALG I
    • im Bezug des ALG II
    • Berufsrückkehrende, soweit eine vergleichbare Einkommenslage vorliegt
    • Hochschulabsolventen, soweit eine vergleichbare Einkommenslage vorliegt
    • nach der Durchführung der Zirkelberatung kann zusätzlich die Einzelberatung beantragt werden
 
  • (2) reine Einzelberatung
    • maximal 4 Tagewerke (8 Stunden je Tagewerk) in 12 Monaten bei Neugründungen
    • maximal 6 Tagewerke in 12 Monaten bei Betriebsübernahmen
    • die Beratungen sind mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der zu beratenden Personen durchzuführen
    • Zuschuss 50 %, maximal 400 € je Tagewerk
    • bei Gründern aus ALG II: Zuschuss 80 %, maximal 400 € je Tagewerk

Wenn Sie sich für die möglichen Inhalte der von der Gründungsperspektive angebotenen Zirkelberatung interessieren, dann klicken Sie auf den unten hinterlegten Flyer.

Gründungsperspektive