Beratung vor der Gründung

Die meisten Personen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen, beherrschen ihr jeweiliges Sachgebiet perfekt. Jedoch mangelt es oft an den nötigsten kaufmännischen Kenntnissen. Hierunter fallen insbesondere Kenntnisse in den Bereichen Marketing, Steuern, Buchhaltung und Kalkulation. Aber gerade diese Bereiche sind wichtig für eine realistische Einschätzung, ob die angestrebte Existenzgründung erfolgreich verlaufen kann.

Neben diesen grundlegenden Kenntnissen für den Schritt in die Selbstständigkeit sollten einige Aspekte beachtet werden. Hierunter fallen zum Beispiel die Erstellung eines Businessplanes, rechtliche Schritte zur Firmengründung und die Beschaffung von Kapital für Ihr Vorhaben. Für diese Überlegungen bietet es sich an, dass Sie sich durch einen erfahrenden Berater für die Firmengründung beraten lassen.

Leider kann die Gründungsperspektive Sie nicht kostenfrei beraten. Jedoch bieten wir mehrere Optionen an, über die Sie die Beratungskosten anteilig oder sogar vollständig gefördert bekommen.

Viele Bundesländer bieten oft eigene Förderprogramme an, die eine anteilige Übernahme vom Beratungshonorar eines Unternehmensberaters / Existenzgründungsberaters vorsieht, um Sie auf den Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Da der Tätigkeitsschwerpunkt der Gründungsperspektive in NRW liegt, wird nun das Fördermodell vom Land NRW beschrieben, für das wir zugelassen sind.

Das Land NRW fördert gründungsinteressierte Personen vor der Aufnahme einer vollerwerblichen Selbstständigkeit, der Überführung einer nebenerwerblichen in eine vollerwerbliche Selbstständigkeit, Übernahme einer bestehenden Firma oder Beteiligung an einer Firma (mindestens 50%) über das „Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)“. Dieses Beratungsprogramm umfasst zwei Bereiche. Diese Bereiche sind zum einen eine reine Einzelberatung und zum anderen eine kombinierte Kleingruppen- und Einzelberatung, welche als Zirkelberatung bezeichnet wird.

Der Zuschuss wird anhand eines fiktiven Netto-Beratungshonorars bestimmt, also wird die Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer nie gefördert. Somit ist der Anteil der geförderten Beratungskosten abhängig von dem vereinbarten Beratungskostensatz. Unter bestimmten Umständen wird der Beratungskostensatz von uns so gewählt, dass Sie sogar 100% der Nettoberatungskosten erstattet bekommen. Sie müssen in so einem Fall somit nur noch in Vorleistung treten und erhalten die Nettoberatungskosten nach Abschluss der Beratung erstattet, sofern die Voraussetzungen für den Zuschuss eingehalten werden.

Sofern sie möchten, können wir in einem persönlichen Erstberatungsgespräch über ihre Geschäftsidee vertraulich sprechen. In diesem Gespräch wird auch die optimale Unterstützungsform angesprochen. Für dieses Gespräch werden ihnen keine Kosten berechnet.

Gründungsperspektive